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Die raumbezogene Planung umfasst die funktionelle und die nominelle Raumplanung.
Unter die nominelle Raumplanung fallen alle Vorschriften, die unter dem Namen "Raumplanung" rechtlich zusammengefasst werden.
Die funktionelle Raumplanung umfasst Planungen, die starke räumliche Bezüge haben, aber kompetenzrechtlich nicht dem Begriff "Raumplanung" zugeordnet sind, wie z. B. Planung der Wasserverhältnisse (Wasserrecht), Bauplanung (Baurecht), naturschutzfachliche Planung (Naturschutzrecht) oder Regionalpolitik.
Die Fachkompetenzen der funktionellen Raumplanung sind auf Bund und Länder aufgeteilt.